Struktur der Schülervertretung der Grund- und Oberschule Neuenkirchen
gemäß Beschluss des Schülerrates vom 21.11.2018
(Basis: Niedersächsisches Schulgesetz sowie Beschluss des Schüler-rats vom 12.06.2018)

1. Bei der Wahl der KlassensprecherInnen und deren StellvertreterInnen sollen die meisten Stimmen berücksichtigt werden. Die Kandidaten werden vor der Wahl informiert, dass sie als KlassensprecherInnen verpflichtet sind, als Mit-glied in der Schülervertretung mitzuarbeiten.

2. Der Schülerrat besteht aus allen gewählten Klassensprecherinnen, deren StellvertreterInnen und den KonferenzvertreterInnen und deren StellvertreterIn-nen, auf jeden Fall aber aus vier VertreterInnen jeder Klasse ab Klasse 5. Sollte eine Klasse weniger als vier gewählte VertreterInnen haben, müssen die zu entsendenden Mitglieder für den Schülerrat von der Klassenschaft gewählt wer-den.

3. Der Schülerrat wählt sich jeweils zu Beginn jedes zweiten Schuljahres min-destens eine/n LehrerIn als SV-Beratungslehrkraft. Über das SV-Team hinaus arbeiten SchulsprecherIn und StellvertreterInnen mit der SV-Beratungs-lehrkraft eng zusammen.

4. Der Schülerrat tagt mindestens zweimal im Jahr und nach Bedarf.

5. Schülerratssitzungen finden während der Unterrichtszeit statt. Mitglieder des Schülerrates haben Teilnahmepflicht und sind vom Unterricht freizustellen. Ihnen dürfen daraus keine Nachteile entstehen.

6. Die KlassensprecherInnen, SchülersprecherIn und deren/dessen Stellvertre-terInnen sowie sämtliche Gremienvertreter sind verpflichtet, regelmäßig und aktiv im SV-Team mitzuarbeiten. Weitere Mitglieder der SV sind ebenfalls will-kommen. Die Sitzungen finden immer am Methodentag sowie mittwochs im FuF in der dazugehörigen Woche statt.

7. Das SV-Team fungiert als geschäftsführendes Organ, führt die laufenden Ge-schäfte und setzt die Beschlüsse des Schülerrats um.

8. Der Schülerrat wählt aus seinem Kreis den/die SchulsprecherIn und zwei StellvertreterInnen . Bei Stimmengleichheit wird zur endgültigen Entscheidung eine Stichwahl durchgeführt. Mit der Wahl wird ihnen gleichzeitig die Vertretung im Schulausschuss und im Kreisschülerrat übertragen. SchulsprecherIn und StellvertreterInnen arbeiten im Team zusammen.

9. Der/die SchulsprecherIn ist automatisch Mitglied des Schulvorstandes. Der Schülerrat wählt die zwei weiteren SchülervertreteInnen für den Schulvorstand. Das Verfahren ist in der „Wahlordnung zum Schulvorstand“ geregelt.

10. Der Schülerrat wählt weitere erforderliche SchülervertreterInnen für die Ge-samtkonferenz und die Fachkonferenzen.

 

Beschlossen am 21.11.2018

Cindy Peters

(Schülersprecherin)